Schmid & Kretz

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Mittwoch, 30.09.2020

Werbungskosten: Auch Aufwendungen für Einrichtung von Homeoffice geltend machen


Arbeitnehmern wird eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Wird die Grenze von 1.000 Euro überschritten, können die konkreten Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Werbungskosten sind alle Kosten, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen, z. B. Ausgaben für einen Laptop, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge und Fortbildungen.

Auch wer sich in der Corona-Krise zu Hause beruflich bedingt ein Homeoffice einrichtet, kann die Kosten für Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Bürostuhl geltend machen. Wenn die einzelnen Gegenstände jeweils weniger als 800 Euro kosten, können sie direkt im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Bei höheren Ausgaben müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden.



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