Montag, 28.03.2022

Gesetzliche Entlastungen zur Eindämmung der drastisch gestiegenen Preise für Heizöl, Gas, Sprit und Strom


Das Bundeskabinett hat am 16.03.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Die Hauptpunkte sind: 

Höhere Entfernungspauschale: Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Km) rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf 38 Cent. 

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages bei der Einkommenssteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022. 

Höherer Grundfreibetrag: Anhebung des Grundfreibetrages für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend zum 01.01.2022. 



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